Unser Unternehmen ist weder bereit noch verpflichtet , an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. (§36 VSBG)
Unser Unternehmen ist weder bereit noch verpflichtet , an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. (§36 VSBG)